AGB´s
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, auch dann, wenn wir uns zukünftig nicht besonders auf sie berufen oder falls wir nicht andere Bedingungen ausdrücklich vereinbart haben. Mit Auftragserteilung oder Annahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Gegenbedingungen des Bestellers sind für uns, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, nicht bindend. Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der nachfolgenden einzelnen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Für einen solchen Fall gilt das als vereinbart, was der Geschäftsabsicht der Vertragspartner, wie in den folgenden Bedingungen festgelegt, in rechtsgültiger Formulierung am nahesten kommt.
Diese AGB´s gelten mit einer Bestellung bei uns als angenommen. Sie sind von Jedermann auf unserer Homepage im Internet einzusehen, und werden Neukunden mit Auslieferung der ersten bestellten Ware zugesandt.
1. Bestellungen
1.1
Die bestellten Entwicklungen und Waren sind fest abzunehmen.
1.2
Bestellungen an uns sind unter Angabe von Kundennnummer, Bestellnummer auf unserem Bestellformular oder in handelsüblicher Form bei uns aufzugeben. Mündliche, fernmündliche oder telegrafische Bestellungen werden generell ohne Bevorzugung in den Auslieferungsvorgang eingereiht. Falschlieferungen auf Grund falscher, ungenauer oder unvollständiger Bestellangaben des Bestellers und die daraus entstehenden Folgen gehen zu Lasten des Bestellers.
1.3
Im Rahmen unserer Bemühungen um schnelle Auslieferung jedes Auftrages versuchen wir Terminwünsche möglichst zu erfüllen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Einhaltung fester Liefertermine besteht für uns bzw. einer von uns beauftragten Auslieferung nicht.
1.4
Betriebsstörungen in eigenen oder fremden Betrieben, Verkehrs- oder sonstige von uns nicht zu vertretende Erschwernisse, durch die Herstellung und Lieferung bestellter Waren be- oder verhindert sind, befreien uns von der Auftragsausführung. Für die evtl. hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile kann der Besteller uns nicht in Anspruch nehmen.
1.5
Angaben unsererseits, welche auf offenbarem oder nachweislichem Irrtum beruhen, führen zu keiner Verpflichtung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2. Preise
2.1
Bei den von uns im Internet, auf Prospekten, Infobeilagen etc und Preislisten genannten Preisen handelt es sich um unverbindliche Preise. Werden versehentlich verschiedene Preise publiziert, hat der in unserer Preisliste genannte Preis den Vorrang. Die Unverbindlichkeit bleibt davon unberührt.
2.2
Wir behalten uns vor, im Falle von Preiserhöhungen die erhöhten Preise für zum Zeitpunkt der Preiserhöhung noch nicht ausgeführte Bestellungen zugrunde zu legen oder vom Verkauf zurückzutreten. Der Besteller kann ebenfalls, falls er die erhöhten Preise nicht akzeptieren möchte, vom Vertrag zurücktreten.
2.3
Sämtliche Rechnungen unseres Betriebes werden in Euro (EUR) ausgestellt.
2.4
Alle Beträge in Angeboten etc. sind Netto-Preise.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, die aus jedem Rechts-grund gegen den Besteller jetzt oder künftig bestehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren gemäß § 455 BGB vor. Der Wiederverkäufer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung sowie die Abtretung von Anwartschaften sind unzulässig. Einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Beeinträchtigung unserer Ware durch Dritte ist sofort zu widersprechen. Tritt ein solcher Fall ein, ist uns sofort Mitteilung davon zu machen. Die Kosten einer etwaigen Intervention unsererseits trägt der Käufer.
Dieser Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert:
3.1.1
Erst wenn unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, erfüllt sind, geht das Eigentum auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat sowie weiterhin, bis etwaige anstelle der Erfüllung oder erfüllungshalber gegebene Schecks eingelöst sind. Zahlungshalber eingereichte Wechsel werden nicht entgegengenommen.
3.1.2
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er von vornherein bereits alle Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Verlagswerke, auch aus zukünftigen Lieferungen, in voller Höhe (ohne Abzug des gewährten Rabatts) an uns ab, und zwar ebenfalls bis zur Zahlung unserer gesamten Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund jetzt und in Zukunft gegen den Besteller zustehen und bis zur Einlösung sämtlicher Schecks. Wird von uns gelieferte Ware zusammen mit der Ware anderer Firmen durch den Wiederverkäufer weiterveräußert, so werden die aus solchen Kaufverträgen entstehenden Forderungen an uns in der Höhe unserer Zulieferung abgetreten. Eine solche Abtretung nehmen wir hiermit an.
3.1.3
Nimmt der Käufer Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. - wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird - der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlußsaldo als anteilmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentums-vorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 30%, geben wir den Überschuß frei. Auf unser Verlangen hat der Käufer dem Drittschuldner die Abtretung gem. § 409 BGB anzuzeigen, eine Urkunde über die Abtretung auszustellen und uns Namen, Anschriften und Forderungshöhe gegenüber Drittschuldnern bekannt zu geben. Der Käufer hat uns unverzüglich unter Einreichung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen zu unterrichten.
4. Versand
4.1
Versandkosten und -spesen gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Nachlieferungen.
5. Gefahr beim Versand und Mängelrüge, Reklamation
5.1
Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung der Sendung geht mit dem Abgang der Sendung auf Besteller über (§§ 446 und 447 BGB). Etwaige Schadenersatzansprüche sind durch den Besteller bzw. Empfänger der Sendung zur Wahrung seiner Interessen beim jeweiligen Transporteur der Sendung geltend zu machen. Für verloren gegangene oder beschädigte Sendungen sowie für Frachtspesen haften wir nicht.
5.2
Sofern uns nicht spätestens eine Woche nach Eintreffen einer Sendung Abweichungen oder Mängel mitgeteilt werden, gilt die Sendung als übereinstimmend mit Lieferschein bzw. Rechnung. Die Frist erweitert sich auf 10 Tage bei einer Direktlieferung an einen vom Besteller genannten Kunden. Im Übrigen gelten für die Mängelrüge die Bestimmungen des § 377 HGB. Bei rechtzeitig erfolgter Rüge liefern wir für mangelhafte, falsche oder fehlerhafte Ware unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz, oder wir können vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir dem Kunden Portoauslagen für Rücksendungen. Ersatzbestellungen werden zu den jeweils geltenden Bedingungen neu berechnet.
5.3
Für reklamierte Ware, welche nach eingehender Prüfung keinen Mangel aufweist, kann eine Aufwandsentschädigung berechnet werden. Die Garantie auf Bausätze ist auf Vollständig-keit und bestimmungsgemäße Funktion der Einzelteile beschränkt. Schäden durch unsach-gemäße Handhabung oder Montage sind von der Garantie ausgeschlossen. Fehler in der Software werden grundsätzlich korrigiert, begründen jedoch keine Schadensersatzansprüche.
6. Rücksendungen
6.1
Rücksendungen und Umtausch von Spezialentwicklungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch uns. Der Kunde trägt Gefahr und Kosten einer genehmigten Rücksendung. Die Haftung endet mit Eingang bei uns. Nicht genehmigte Rücksendungen gehen unfrei zurück.
6.2
Bei genehmigten, nicht durch unser Verschulden verursachten Rücksendungen erfolgt eine Gutschrift über die neuwertigen wiederverkaufsfähigen Waren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 10%. Die Gutschrift beträgt höchstens den Verkehrswert der Ware. Es wird jeder Artikel einzeln betrachtet. Dieses gilt innerhalb eines Monats nach dem Kauf. Danach sind je angefangenem Monat weitere 6% als fiktive Wertminderung anzusetzen.
6.3
Abbestellungen, die uns erst nach Auslieferung der bestellten Ware erreichen, berechtigen nicht zur Rückgabe der gelieferten Ware.
7. Zahlung
7.1
Unsere Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug bar und spesenfrei 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Wir gewähren grundsätzlich kein Skonto. Noch nicht erteilte Gutschriften oder ungeklärte Kontodifferenzen berechtigen den Kunden nicht, fällige Zahlungen zu unterlassen. Abweichende Zahlungsbedingungen in Sonderfällen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Rechnung liegt der Warensendung bei. Kann keine Rechnung aufgefunden werden, hat der Kunde uns dieses innerhalb von drei Arbeitstagen mitzuteilen.
7.2
Wir behalten uns vor, Neukunden und Besteller, die säumig zahlen oder zahlten, per Vorauskasse zu beliefern.
7.3
Werden unsere Forderungen trotz Anmahnung nicht beglichen, können wir jede weitere Belieferung des betreffenden Kunden ablehnen.
7.4
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahnkosten und Zinsen vom Tag der Fälligkeit an. Dabei können die Zinsen bis zur Höhe der Aufwendungen für Bankkredite in Ansatz gebracht werden.
7.5
Für Bank- und Postgiroüberweisungen gilt der Eingangstag der Gutschriftenanzeige, bei Schecks der Tag der Bezahltmeldung der bezogenen Bank als Zahlungseingang.
7.6
Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen können unbeschadet weiterer Ansprüche Kosten- und Auslagenpauschalen berechnet werden.
8. Rechtliche Hinweise
8.1
Vor Inbetriebnahme unserer Produkte hat sich der Kunde über die für seinen Aufstellort geltenden Rechtsvorschriften bezüglich des Betriebes unserer Produkte zu informieren. Gelangt er zu dem Ergebnis, daß er unser Produkt nicht alleine oder im Zusammenspiel mit anderen Produkten betreiben darf, hat er dieses zu unterlassen. Setzt er sich darüber hinweg, trägt er alleine die Verantwortung.
Das Selbe gilt, wenn er zu dem Ergebnis hätte gelangen müssen.
8.2
Wir haften nicht für Folgen, die aus Verstößen gegen Rechtsvorschriften entstehen. Eine Rückgabe der bei uns erworbenen Produkte aus derartigen Gründen ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Betrieb eines oder mehrerer unserer Produkte rechtswidrig oder rechtlich umstritten ist.
8.3
Unsere Produkte, die mit Produkten anderer Hersteller zusammenarbeiten, werden an gängigen auf dem Markt befindlichen Geräten dieser Hersteller geprüft. Ändert ein Hersteller die Beschaffenheit oder das Verhalten seines Gerätes, so sind wir bemüht, jedoch nicht nicht verpflichtet unser Produkt auf eine ordnungsgemäße Funktion anzupassen.
8.4
Bei Entwicklungsaufträgen werden dem Auftraggeber funktionsfähige Muster zur Verfügung gestellt. Er erhält die Möglichkeit die Entwicklung auf die gewünschte Funktion zu über-prüfen. Stellt der Auftraggeber die gewünschte Funktion fest, ist die Entwicklung abge-schlossen. Werden später Unzulänglichkeiten am Produkt erkannt, sind wir nicht zur Nachbesserung verpflichtet.
9. Export
9.1
Aus Gründen der Produkthaftung untersagen wir jeden Export unserer Produkte. Eventuelle Ausnahmegenehmigungen müssen von uns in schriftlicher Form erteilt werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bremen.
Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand Bremen. Für alle übrigen Besteller gilt derselbe Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen im gerichtlichen Mahnverfahren.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unserer Verträge oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.